Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Makler und Kunde als Verbraucher
Sämtliche Angebote der „Vermittlung historischer Immobilien OHG“ erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger anerkannt, sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so z.B. durch Annahme einer Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über das betreffende Objekt/Angebot.
§ 1 Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des auf Anfrage durch den Kunden separat zu liefernden Objekt-Exposés im PDF-Format kommt der Maklervertrag mit dem Auftraggeber zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.
§ 2 Doppeltätigkeit
Die „Vermittlung historischer Immobilien OHG“ ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
§ 3 Angebot und Angaben
Das Immobilienangebot der „Vermittlung historischer Immobilien OHG“ und das von ihr erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden. Die „Vermittlung historischer Immobilien OHG“ überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit, es sei denn, sie wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann sie daher nicht übernehmen.
Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Weitergabe an Dritte ohne die schriftliche Zustimmung der „Vermittlung historischer Immobilien OHG“ verpflichtet den Angebotsempfänger zur vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.
§ 4 Vorkenntnis des Angebotsempfängers
Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Objekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, der „Vermittlung historischer Immobilien OHG“ dies unverzüglich – spätestens innerhalb von 3 Tagen – schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Empfänger diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.
§ 5 Haftung
Der Makler haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Maklers nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 6 Provision
Die Tätigkeit des Maklers ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Mit rechtswirksamem Abschluss des Vertrages entsteht der Provisionsanspruch des Maklers in Höhe von 3,57 % inklusive 19 % Mehrwertsteuer, soweit im Angebot kein anderer Provisionssatz angegeben ist.
Zum Kaufpreis zählen ebenso die Preise, die (auch wenn in gesonderten Verträgen vereinbart) für Inventar und Zubehör vereinbart wurden. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den enthaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Vertrag abschließt.
Der Makler hat auch dann Anspruch auf Provision, wenn aufgrund seiner Tätigkeit zwar nicht das vertragsgemäß zu vermittelnde Geschäft, wohl aber ein diesem nach seinem Zweck wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt. Der Anspruch auf Provision entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts. Der Makler hat keinen Anspruch auf einen Vorschuss.
§ 7 Beurkundung und Vertragsentwurf
Die „Vermittlung historischer Immobilien OHG“ hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin. Um sicherzustellen, dass die provisionsrelevanten Vereinbarungen sowie die kaufpreisbildenden Faktoren korrekt abgebildet sind, hat der Makler das Recht, rechtzeitig vor der Beurkundung eine vollständige Abschrift des Kaufvertragsentwurfs zur Prüfung zu erhalten. Der Kunde weist den beauftragten Notar hiermit an, dem Makler diesen Entwurf sowie später eine Ausfertigung der geschlossenen Vertragsurkunde direkt zu übermitteln.
§ 8 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, der Geschäftssitz der „Vermittlung historischer Immobilien OHG“. Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, der Geschäftssitz der „Vermittlung historischer Immobilien OHG“.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.