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Denkmalschutz AfA: Steuervergünstigungen – Anreiz für Investoren

Denkmalimmobilien sind für Anleger sehr interessant, denn mit der Denkmalschutz AfA haben Investoren die Möglichkeit, Kosten als Abschreibung von der Steuer abzusetzen– unabhängig davon ob Sie die Immobilie selbst bewohnen oder nicht. Sparen Sie Steuern mit historischen Gebäuden.

Die Denkmal AfA kann genutzt werden für:

    Eigentumswohnungen

    vermietete Immobilien

 

Bei Besserverdienern ist die Investition in eine Denkmalschutzimmobilie beliebt, denn sie profitieren besonders von den steuerlichen Vorteilen der Denkmalschutz AfA. Burgen, Schlösser und Herrenhäuser sind Immobilien mit besonderem Ambiente, die sich vielseitig nutzen lassen. Wenn Sie ein denkmalgeschütztes Objekt kaufen, dürfen Sie die Modernisierungskosten über zwölf Jahre abschreiben, und zwar zu 100 Prozent. Die ersten acht Jahre können Sie jährlich neun, die nächsten vier Jahre jeweils sieben Prozent steuerlich geltend machen. Zusätzlich können Sie sogar eine Abschreibung des Kaufpreises für die Altbausubstanz mit 2,5 Prozent jährlich für Denkmalimmobilien, die vor 1925 errichtet wurden und zwei Prozent jährlich für Gebäude ab dem Baujahr 1925 nutzen.

 gewerblich genutzte Immobilien

 eigengenutzte Immobilien

 

Bewohnen Sie das denkmalgeschützte Gebäude selbst, können Sie zehn Jahre lang jährlich neun Prozent der Sanierungskosten absetzen. Dann entfällt jedoch die Abschreibung für die Altsubstanz. Bei Unsicherheiten darüber, welche Abschreibungsform am günstigsten für Sie ist, sollten Sie einen Steuerberater konsultieren, der Sie über alle steuerlichen Vorteile der Denkmalschutz AfA informiert.

Wenn Sie an denkmalgeschützten Immobilien als Kapitalanlage oder für die Eigennutzung interessiert sind, finden Sie auf dieser Website eine Vielzahl interessanter Immobilienangebote.

Kaufanreiz Denkmalschutz AfA: Investieren Sie in ein Denkmal

Die Denkmalschutz AfA ist eine erhöhte Abschreibung für denkmalbedingte Aufwendungen bei Immobilien. Die gesetzliche Grundlage ist Paragraf 7 I des Einkommenssteuergesetzes (EstG).

Acht Jahre lang können Sie jährlich neun Prozent der Kosten absetzen, die Sie für die fachgerechte Sanierung der Immobilie aufgewendet haben. Danach sind weitere vier Jahre lang Abschreibungen in Höhe von sieben Prozent der Kosten möglich. Nach zwölf Jahren sind somit die gesamten Sanierungskosten steuerlich abgeschrieben. Nutzen Sie die Denkmalimmobilie selbst, beträgt die Denkmal AfA neuen Jahre lang neun Prozent.

Als Kapitalanleger profitiert man also maximal von der erhöhten Abschreibung für historische Immobilien. Um in den Genuss der vorteilhaften Denkmalschutz AfA zu kommen, muss sichergestellt werden, dass mit den Sanierungsarbeiten erst begonnen wird, wenn der Kaufvertrag bereits abgeschlossen wurde. Außerdem können Sie keine Denkmalschutz AfA auf Kosten berechnen, die über Zuschüsse gedeckt wurden. Weiteres Kriterium für die Gewährung der Denkmalschutz AfA ist eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Denkmalbehörde, dass die bauliche Maßnahme erforderlich ist. 

Abschreibung auf unter Denkmalschutz stehende Immobilien

Es ist gesetzlich exakt geregelt, welche Kosten für die Wiederherstellung denkmalgeschützter Gebäude steuerlich als Denkmalschutz AfA geltend gemacht werden dürfen. Die Maßnahmen müssen eindeutig dafür genutzt werden, den Erhalt des Baudenkmals sicherzustellen. Die Sanierung der Dacheindeckung, der Fassade oder der Einbau neuer Holzdecken sind typische Maßnahmen, die dem Erhalt des Gebäudes dienen. Aber auch der Einbau neuer sanitärer Anlagen zählt zu diesen förderungsfähigen Ausgaben.

Handelt es sich jedoch um Kosten für den Neubau von Gebäudeteilen, Garagen oder neue Außenanlagen, dürfen diese Kosten nicht steuerlich als Denkmalschutz Abschreibung geltend gemacht werden. Einen Sonderfall bilden alle Kosten, die innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf der Denkmalimmobilie anfallen. Wenn diese Kosten höher sind als 15 Prozent des Kaufpreises, werden sie zu den Anschaffungskosten addiert und ebenfalls linear abgeschrieben.

Welche Sanierungskosten können von der Steuer abgesetzt werden?

  • Kosten, die im Zuge der Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie entstanden sind.
  • Kosten für denkmalpflegerische Maßnahmen, die vor Baubeginn von der Denkmalschutzbehörde genehmigt wurden.
  • Begründete Investitionen, die zum Erhalt der Immobilie notwendige sind und durch die die historische Substanz des Baudenkmals erhalten bleibt.

Bevor man ein Bauunternehmen mit der Sanierung beauftragt, muss festgestellt werden, welche baulichen Maßnahmen erforderlich sind, um das Gebäude in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Dabei geht es vornehmlich um die Bewahrung der Bausubstanz. Die Denkmalschutzbehörde muss die Maßnahmen genehmigen und auch über bauliche Veränderungen, die eine energetische Sanierung und allgemeine Modernisierung des Gebäudeinneren betreffen, informiert werden.

Nur wenn die Genehmigung vorliegt, sind Sie als Eigentümer berechtigt, die Denkmalschutz AfA geltend zu machen.

Das Finanzamt verlangt die Vorlage einer Bescheinigung, mit der die Wiederherstellungskosten bei der Denkmalschutzbehörde nachgewiesen werden. Neben der Denkmalschutz AfA gibt es zusätzlich die Möglichkeit, von der Denkmalschutz Förderung zu profitieren.      

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