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Denkmalschutz Förderung: finanzielle Unterstützung für den Erhalt historischer Immobilien

Bund und Ländern liegt der Erhalt unseres kulturellen Erbes sehr am Herzen. Daher gibt es einige öffentliche Maßnahmen, die Eigentümer historischer Gebäude finanziell entlasten beziehungsweise motivieren sollen, ihr denkmalgeschütztes Gebäude zu pflegen und zu sanieren. Sichern auch Sie sich Denkmalschutz Förderung oder steuerliche Vergünstigungen.

Wir stellen Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Denkmalschutz Förderung vor. Dabei handelt es sich nur um einen Auszug und keine vollständige Auflistung aller Förderungsprogramme. Art und Umfang sowie Voraussetzungen für eine Denkmalschutz Förderung können speziell regional, überregional oder auch europaweit je nach Objekt variieren. Daher gibt es auch per se keine Garantie auf die Bewilligung einer Denkmalschutz Förderung. Doch grundsätzlich gilt, alle Optionen der Denkmalschutz Förderung machen die Anschaffung und Modernisierung von Denkmalimmobilien als Kapitalanlage sehr lukrativ.

Denkmalschutz Förderung macht Investitionen in Burgen, Schlösser und Herrenhäuser sehr interessant und weniger risikoreich. Denn obwohl denkmalgeschützte Bauten historisch von unschätzbarem Wert sind, können Sanierungsaufwand und -kosten sowie die behördlichen Schutzauflagen potentielle Investoren erstmal abschrecken. Doch viele alte Gebäude sind es wert, erhalten und saniert zu werden. Daher bietet der Staat an, sich etwa durch Denkmalschutz Förderung wie der Denkmal AfA finanziell an den baulichen Maßnahmen zu beteiligen.

Wir unterstützen Sie gerne in der Beantragung einer Denkmalschutz Förderung und helfen in der Zusammenstellung der nötigen Unterlagen.
Sie benötigen unter anderem:

  • ein ausgefülltes Antragsformular zu Ihrer angestrebten Förderungsform
  • eine Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege zum Denkmalwert
  • ein Nutzungskonzept zu den beabsichtigten Maßnahmen im beantragten Förderjahr
  • eine nach Bauteilen und Gewerken gegliederte Kostenschätzung der geplanten denkmalpflegerischen Maßnahmen im beantragten Förderjahr
  • eine genaue Beschreibung der denkmalpflegerischen Maßnahmen durch den Architekten
  • ein Finanzierungsplan für das beantragte Förderjahr
  • eine Aufstellung aller Arbeiten, die in den vergangenen Jahren bereits am Objekt durchgeführt wurden
  • wenn vorhanden baugeschichtliche oder kunsthistorische Informationen

Wie kommen Sie an Förderung für Ihr Baudenkmal?

Um Denkmalschutz Förderung zu erhalten, müssen historische Immobilie als Baudenkmal eingestuft werden. Dazu wird die Immobilie zunächst genau von der Denkmalschutzbehörde geprüft und inspiziert.

Es ist wichtig, bereits vor Beginn der Sanierung die geplanten Maßnahmen mit den Behörden abzusprechen, denn erstens ist dies eine der überall geltenden Voraussetzungen für die Denkmalschutz Förderung und zweitens kann die Denkmalschutzbehörde das Rückgängig machen nicht genehmigter Maßnahmen anordnen.

Wir haben einige förderungswürdige Immobilienangebote in unserem Portfolio, die diese langwierige Prozedur bereits hinter sich haben.

KfW unterstützt mit Förderung Baudenkmal Sanierung

Die KfW gewährt Zuschüsse für die energetische Sanierung von historischen Gebäuden, die als Baudenkmäler eingestuft wurden. Eine der Voraussetzungen ist die Einbeziehung eines qualifizierten Sachverständigen, der die Sanierung mit seinem Fachwissen begleitet. Außerdem müssen spezielle Auflagen im Hinblick auf die Energieeffizienz des Gebäudes erfüllt werden. Die KfW Förderung richtet sich sowohl an Eigentümer, die ihr Baudenkmal selbst bewohnen wollen als auch an Kapitalanleger. Die KfW vergibt bei Bewilligung zinsgünstige Darlehen von bis zu 100.000 Euro und Tilgungszuschüsse von bis zu 7.500 Euro.

Welche Förderungen gibt es noch in der BRD?

Neben der KfW Denkmalschutz Förderung entlastet der Staat Eigentümer von Baudenkmälern durch die Denkmal AfA. AfA steht für Absetzung für Abnutzung und meint eine spezielle Form der Abschreibung. Wird eine denkmalgeschütze Immobilie saniert, können die Baukosten als Abschreibung von der Steuer abgesetzt werden. Anders als bei Neubauten oder nicht denkmalgeschützten Häusern sind die Abschreibungssätze für die Sanierung von Baudenkmälern besonders hoch. Immobilien, die vor 1925 errichtet wurden, können 40 Jahre lang mit jährlich 2,5 % abgeschrieben werden. Neuere Altbauten werden 50 Jahre lang linear mit 2 % abgeschrieben.

Welche Denkmalschutz-Behörden helfen bei Förderungen in der BRD?

  • die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Deutsche Stiftung Denkmalschutz
  • Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz
  • Landesdenkmalämter
  • örtliche Denkmalschutzbehörden


Zu unserem Service gehört neben der Vermittlung historischer Immobilien selbstverständlich auch die Beratung hinsichtlich Modernisierung und Förderung.

Aus Diskretionsgründen zeigen wir nur die Region, bzw. den Landkreis der Immobilien, nicht die genaue postalische Adresse
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